Ein Telefonat mit einem freien Schulträger, mehrere tausend Nutzer, Lehrkräfte und Schüler zusammen. Ich war auf ein Gespräch über Unterricht vorbereitet: Zeugnisformulierungen, Differenzierung, Elternbriefe in fünf Sprachen. Das haben wir gebaut, das läuft, das lässt sich zeigen.
Nach der Hälfte des Gesprächs drehte es sich um etwas anderes. Der Träger hat, wie fast jeder Träger, eine Verwaltung mit Stammdaten zu Schülern und Personal, einer Dokumentenablage und einer Buchhaltung, und er hatte begonnen, darauf Auswertungen zu bauen. Und die Frage lautete nicht „Was kann die KI im Unterricht?“, sondern „Wie bringen wir sie sicher an diese Daten?“
Ich habe seitdem meine Meinung geändert, wo ein Schulträger mit KI anfangen sollte.
Was Schulen in NRW schon haben
Seit dem 5. Dezember 2025 stellt das Land Nordrhein-Westfalen allen öffentlichen Schulen und Ersatzschulen einen KI-Chatbot kostenlos bereit. Er hieß zuerst telli, seit Mai 2026 heißt er AIS.chat. Lehrkräfte und Schüler, geteilte Dialoge, Dokument-Upload, eigene Assistenten, Modelle auf Servern in der EU, Login über den pseudonymen Dienst der Länder.
Wer einer NRW-Schule ein Unterrichtswerkzeug als Ersatz dafür anbietet, verliert, und das zu Recht. Ich rate jedem Träger, den Landeszugang zu beantragen. Es ist Grundversorgung, und an vielen Schulen läuft es parallel zu kommerziellen Angeboten.
Die Frage für jeden Anbieter lautet deshalb: Was leistet er, das AIS.chat nicht leistet? Meine Antwort nach dem Gespräch: die Verwaltung.
Warum die Verwaltung der bessere Einstieg ist
Die Daten sind sensibler, nicht harmloser. Personalakten, Schülerstammdaten, Buchhaltung. Genau dafür haben wir Bausteine, die aus der Unternehmenslinie kommen: einen Wächter, der Namen und Kennungen vor dem Modell durch Platzhalter ersetzt, einen Nachweis, dass niemand über die Chats überwacht wird, und eine Bremse gegen Bewertungsfragen zu Beschäftigten. Ein Unterrichts-Chatbot hat davon nichts, weil er es nicht braucht.
Der Nutzerkreis ist klein. Zwanzig bis dreißig Personen in der Verwaltung, zwei bis fünf gleichzeitig. Das ist messbar, schulbar und im Zweifel abschaltbar. Tausende Nutzer im Unterricht sind ein Rollout mit Elternbriefen, Personalrat und Datenschutzbeauftragtem.
Es gibt einen Verantwortlichen. Der Träger selbst. Im Unterricht verteilt sich die Verantwortung auf Schulleitungen, Fachkonferenzen und Lehrkräfte, die private Konten ohnehin nutzen und die niemand daran hindern kann.
Die Fälle sind konkret. Ein Frage-Antwort-Assistent für Mitarbeitende mit Websuche, Beispiel eine rechtliche Frage zur Lohnsteuerbescheinigung. Ein Auswertungswerkzeug auf der Datenbank für Controlling und Qualitätsplanung. Ein Sekretariats-Assistent mit Vorlagen für Bescheinigungen, Aushänge und Antwortmails, mehrsprachig. Dazu Anomalie- und Fehlersuche in der Buchhaltung als regelmäßige Aufgabe.
Und der Unterricht? Wird Teil zwei. Mit einem Träger, der die Verwaltung im Griff hat, ist die Pädagogik ein Rollout, kein Experiment.
Die teuerste Idee im Raum
Der Träger hatte an eigene Hardware gedacht. Räume und Anschluss sind da, und ein Budget wäre es auch.
Ich habe das ernst genommen und umgelenkt. Für die Verwaltung reicht eine Maschine im Haus, und sie ist sinnvoll: ein niedriger vierstelliger Betrag für das, was im Haus bleiben muss, also den Wächter, die Spracherkennung, die Datenbank-Auswertung.
Für einige hundert Lehrkräfte wäre eigene Hardware technisch machbar, aber ein Vielfaches der Abrechnung je Anfrage. Für mehrere tausend Nutzer ist sie ein Rechenzentrum mit Personal. Über fünf Jahre gerechnet kostet ein eigenes Rechencluster etwa das Zehnfache von einer Maschine im Haus plus Abrechnung je Anfrage bei einem europäischen Anbieter. Und es liefert schlechtere Modelle, weil man sich fünf Jahre auf das festlegt, was heute in den Grafikspeicher passt.
Der Rat dazu: Das Hardware-Budget nicht ausgeben, bevor vier Wochen gemessen sind, wie viele Anfragen wirklich gleichzeitig kommen. Danach ist jede Entscheidung eine Rechnung statt einer Wette.
Was die KI nicht tut
Das ist bei Schulen die entscheidende Produktaussage, wichtiger als alles, was sie kann.
Die Bewertung von Lernergebnissen, die Zuweisung zu Bildungsangeboten, die Einschätzung des Bildungsniveaus einer Person und die Überwachung von Prüfungen sind nach Anhang III Nr. 3 der KI-Verordnung Hochrisiko-Zwecke. Die Pflichten dafür gelten ab Dezember 2027, die Dokumentation muss vorher stehen.
Deshalb hat unsere Schul-Instanz vier rote Kacheln: Die KI benotet nicht. Sie erstellt keine Lernstandsprofile und keine Prognosen über Kinder. Sie verarbeitet keine Gesundheits- und Förderdaten. Sie ersetzt keine pädagogische Entscheidung. Nicht weil sie es nicht könnte, sondern weil wir der Schule diese Pflichten nicht aufladen wollen.
Förderpläne sind dabei das Beispiel für das, was nicht in die KI gehört, nicht für einen Anwendungsfall. In der Schülerliste, die unser Wächter bekommt, stehen nur Namen: keine Geburtsdaten, keine Förderbedarfe, keine weiteren Zuordnungen. Und das Versprechen dazu ist bewusst so klein, dass es hält: Das Modell bekommt Platzhalter, nicht Ihre Klassenliste.
Der nächste Baustein, der aus dem Gespräch folgt: eine Bremse für Anfragen, die nicht in eine Schul-KI gehören, etwa wenn ein Schüler die KI als Therapeuten nutzt oder jemand nach einer Bewertung eines Kindes fragt. Unsere Unternehmens- und Praxis-Linien haben eine solche Bremse für Bewertungsfragen bereits; für die Schule kommt sie mit Hilfeverweis für Krisenanfragen dazu. Der Träger hat das Risiko selbst benannt, und es gehört in die Technik, nicht in eine Verhaltensregel.
Und die Schulungspflicht?
Art. 4 der KI-Verordnung gilt seit Februar 2025 und verlangt, dass Betreiber die KI-Kompetenz ihrer Leute unterstützen, ausgerichtet an Rolle und Einsatzkontext. Er kennt keine Mindestdauer, kein Zertifikat, keinen amtlichen Nachweis. Wer einem Träger eine amtliche Zertifizierung zu Art. 4 anbietet, verkauft etwas, das es nicht gibt. Was es gibt: ein dokumentierter Grundnachweis je Person und eine vertiefte Schulung für Leitung und Multiplikatoren. Unser Selbstlernmodul für Lehrkräfte und der KI-Pass für Schüler sind genau das, nicht mehr.
Und zum Schluss die Regel, die ich aus dem Gespräch mitgenommen habe: nicht gegen das reden, was der Träger schon nutzt. Das Landesangebot, das Anonymisierungswerkzeug, das er im Unterricht einsetzt, die private Nutzung, die er nicht verhindern kann. Sondern „und“. Die Verwaltung ist der Teil, den keiner davon abdeckt.
Veröffentlicht am 7. September 2026.